Als sechstes Bundesland ermöglicht Baden-Württemberg durch die beschlossenen Änderungen des Landeshochschulgesetzes den erleichterten Hochschulzugang für ausländische Studierende. Für ausländische Studierende besteht jetzt die Möglichkeit, dass Hochschulen einen erleichterten Zugang durch eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zum Studium ermöglichen.
Hochschulen können zum einen Zugangsprüfungen für Studieninteressierte mit einer ausländischen Vorbildung vorsehen. Das Bestehen dieser Zugangsprüfung berechtigt zu einem Studium im gewählten Studiengang oder in fachlich verwandten Studiengängen.… weiterlesen →