Niedersächsischer Landesrechnungshof schlägt Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester vor

Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert den Vorschlag des Niedersächsischen Landesrechnungshofs als politisch unverantwortlich und unbegründet

Der Niedersächsische Landesrechnungshof schlägt laut NDR.de Studiengebühren für ausländische Studierende in Höhe von 1500 Euro vor. Zum einen könnten mit diesen Einnahmen die „maroden“ Hochschulfinanzen saniert und zum anderen die hohen Kosten der Studiengänge aufgefangen werden.

„Kurz nach Abschluss des „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll sich der Staat nach Wünschen des Landesrechnungshofes aus der Finanzierung der Hochschulen verabschieden und den ausländischen Studierenden in die Tasche greifen“, erläutert Maïmouna Ouattara, Sprecherin des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS), die weiter ausführt: „Studiengebühren in Höhe von 3000 Euro im Jahr können sich trotz gegenteiliger Behauptungen viele ausländische Studierende nicht leisten. Die Lebenshaltungskosten sind z.B. mit der Miete bereits sehr hoch. Hier wird eine soziale Selektion betrieben.“

Wie auch in anderen Bundesländern will der Landesrechnungshof den Weg zur Wiedereinführung von Studiengebühren vorbereiten. Baden-Württemberg und NRW stehen hier eindeutig Pate. Doch gerade Baden Württemberg zeigt, dass die Studiengebühren eher einen riesigen Verwaltungsaufwand erzeugen und die Internationalisierung bremsen. Statt Geld in die Kassen der Hochschulen zu spülen, muss die Verwaltung aufgebläht werden. Die ausländischen Studierenden bleiben weg und suchen andere Bundesländer auf. Besonders schlimm sieht der BAS die sich vollziehende Entwicklung, ausländische Studierende nur als Einnahmequelle und nicht als wichtige Impulsgeber*innen für Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft zu sehen. Selbst wenn ausländische Studierende Deutschland wieder verlassen, ist erwiesen, dass dies Deutschland nützt.

Das Argument, die meisten ausländischen Studierenden würden Deutschland nach dem Studium verlassen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Wenn dies so sei, müssten bessere Bedingungen und Anreize geschaffen anstelle von Abschreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Deutschland benötigt Fachkräfte.

Die Studie des SVR-Forschungsbereichs 2017-5 „Vom Hörsaal in den Betrieb? Internationale Studierende beim Berufseinstieg in Deutschland“ zeigt auf: „Während des Studiums geben 7 von 10 Studienteilnehmern an, in Deutschland bleiben zu wollen (70,0 %). Nach Studienende sind die Wiederbefragten mehrheitlich geblieben: Von den Bleibewilligen sind es 8 von 10 (81,8 %), von den ursprünglich Bleibeunwilligen 4 von 10 (40,2 %), d.h. bei Letzteren ist die Bleibeabsicht noch in der Endphase des Studiums und danach entstanden.“

Selbst nur von der zu kurz gegriffenen direkten ökonomischen Verwertbarkeit aus gedacht, die nicht nachhaltig ist, zeigen Studien auf: Deutschland profitiert direkt vom Studium ausländischer Studierender. Selbst wenn nur ein geringer Anteil der Absolvent*innen hier verbleibt. „Die Modellrechnungen zeigen, dass Gastländer einen deutlichen wirtschaftlichen Mehrwert durch die internationale Studierendenmobilität haben. Typisch für Bildungsinvestitionen fallen Kosten und Nutzen zeitlich auseinander und verteilen sich unterschiedlich auf die Akteure. […] Der Wirtschaftsstandort des Gastlandes profitiert schon in der kurzen Frist von den Ausgaben der Studierenden in Form von Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten.“ (Zusammenfassung. „Studentische Mobilität und ihre finanziellen Effekte auf das Gastland“, Prognos/DAAD, Nov. 2013)

Der BAS fordert Landesregierung und Hochschulen auf, die Vorschläge des Landesrechnungshofs umgehend zurückzuweisen und sich klar zur Internationalisierung der Hochschulen zu bekennen. Ausländische Studierende zu diskriminieren und sozial zu selektieren widerspricht der Internationalisierung.