Der BAS fordert die sofortige Rückholung von zwei abgeschobenen Studentinnen

Nach Mitteilung der Hochschule Neubrandenburg (HSNB) und des Präsidenten des Studierendenparlaments der Hochschule Neubrandenburg wurden am 15.05.2019 zwei Studentinnen des Fachs Soziale Arbeit kurz vor der Abschlussphase abgeschoben.

Das Dekanat des Fachbereichs Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung (FB SBE) sowie die AG “Pro Bleiberecht im Studium” des FB SBE sprechen in einer Stellungnahme vom 11.6. von großem Unverständnis, Sorge und Entsetzen über diesen Akt. In der Stellungnahme heißt es weiter „[…] die Abgabe ihrer Bachelorarbeiten steht kurz bevor und der erfolgreiche Abschluss ihres Studiums ist nach ihren bisherigen Leistungen nicht in Zweifel zu ziehen. […]“.

„Auch wenn die beiden Studentinnen mit einem Duldungsstatus in Neubrandenburg lebten, so stellt die Abschiebung kurz vor einem offenbar erfolgreichen Studienabschluss eine unzumutbare Härte dar und widersprich allen Grundsätzen des Verhältnismäßigkeitsgebotes“, so Maïmouna Ouattara, Sprecherin des BAS. „Wer internationale Hochschulen haben möchte, muss verantwortungsvoll und umsichtig mit internationalen Studierenden umgehen. Egal, welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Die internationalen Studierenden sind auch für die Hochschulen wertvoll“, führt Ouattara weiter aus.

Neben den humanitären und wissenschaftspolitischen Gründen macht diese populistische Abschiebepolitik auch ökonomisch keinen Sinn. Die Abschiebung von Fachkräften, in die die Gesellschaft investiert hat, die bereits große Integrationsfortschritte gemacht und an einer deutschen Hochschule studiert haben, einerseits und die aufwendige Anwerbung ausländischer Fachkräfte andererseits sind widersinnig und unverständlich. Gerade im Bereich der sozialen Arbeit, Bildung und Erziehung fehlen Fachkräfte, die einen anderen kulturellen Hintergrund haben.

Der BAS fordert die sofortige Rückholung der beiden Studentinnen und die Ermöglichung des Studienabschlusses sowie die anschließende Möglichkeit der Berufssuche und Arbeitsaufnahme. Grundsätzlich muss eine Bleiberegelung für Studierende mindestens analog zur Ausbildungsduldung eingeführt werden. Es ist unverständlich, warum es die Ausbildungsduldung gibt und keine entsprechende Regelung für Studierende.

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