Fotos bei Veranstaltungen

Der Bundesverband ausländischer Studierender fertigt bei öffentlichen Veranstaltungen Fotos zu nicht kommerziellen Zwecken an, vor allem zur Dokumentation und zu Werbezwecken. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf der Website und auch in Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien, insbesondere in Broschüren, Foldern, Dokumentationen veröffentlicht.

Gem. § 22 KUG darf der jede*r auf einem Foto abgebildete Person grundsätzlich selbst über die Veröffentlichung der Aufnahmen entscheiden, daher ist eine Einwilligung einzuholen.
§ 23 KUG regelt hier jedoch auch Ausnahmen. Fotos dürfen von Personen der Zeitgeschichte oder bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen gemacht werden. Bei Bildern von Aufzügen, Versammlungen und ähnlichen Vorgängen bedarf es keiner Einwilligung der abgebildeten Person. Dies ist u.a. gegeben, wenn wir bei Vorträgen oder Versammlungen Fotos machen.

Wir versuchen den Interessen der Teilnehmenden weitgehend entgegenzukommen. Sollten Sie das Anfertigen von Fotos nicht wünschen, sprechen Sie bitte die Fotografen an.