Studiengebühren an der TU München: „diskriminierend und bildungsfeindlich“

Am 21. Juli 2022 beschloss der bayerische Landtag gegen breiten Protest das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), welches zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Es eröffnet den bayerischen Hochschulen die Möglichkeit, Studiengebühren gegen ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern zu erheben.

Von dieser Möglichkeit will als bisher einzige Hochschule in Bayern die TU München Gebrauch machen. Begründet wird die Einführung mit dem Exzellenzanspruch in der Lehre. Die Einnahmen sollen ausschließlich in die Verbesserung der Ausstattung fließen. Bis zu 12.000 € im Jahr soll das Studium Nicht-EU-Ausländer:innen, die sich ab dem Wintersemester 2024/25 erstmals einschreiben, kosten.

Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) verurteilt dieses Vorgehen. „Studiengebühren sind sozial selektiv und schrecken ausländische Studierende von einem Studium ab. In Baden-Württemberg hat sich durch einen Rückgang der ausländischen Studierenden die abschreckende Wirkung gezeigt. Internationalisierung und ein diverser Campus werden dadurch zerstört“, empört sich Fabian de Planque, Vorstandsmitglied des BAS, und führt weiter aus: „Die Erhebung von Studiengebühren von Nicht-EU-Angehörigen konterkarieren die Ziele der Internationalisierung und führen zu einer massiven Bildungsungerechtigkeit. Internationaler wissenschaftlicher und studentischer Austausch werden dadurch sabotiert.“

Bedenklich sei auch, dass die TU München keine sozialen Komponenten vorgesehen hat und die geplanten Studiengebühren somit auch sozial selektiv wirken. Die Ausnahmeregelungen sehen eine Befreiung nur in wenigen Fällen vor, beispielsweise bei „festem Inlandsbezug“. Was das genau bedeutet, wissen anscheinend nur die Verantwortlichen bei der TU München.

„Zur Exzellenz“, so Sergej Haar vom BAS-Vorstand, „zählt nach Auffassung der TUM offenbar nur, wer reich ist. Ein solches exkludierendes Verständnis von Exzellenz lehnen wir ab. Personen mit einer entsprechenden Qualifikation darf der Zugang zu Bildung nicht verwehrt werden. Kompetenz muss dabei wichtiger sein als der Kontostand.“

Ein weiterer Aspekt sind die hohen Lebenshaltungskosten. Gerade München ist mit 21,01 € pro Quadratmeter die derzeit teuerste deutsche Stadt im Mietpreis-Ranking. Dazu kommt mit den Studiengebühren eine weitere finanzielle Hürde hinzu, die die soziale Selektion noch weiter vorantreibt.

Der BAS fordert die TU München auf, umgehend von ihren Plänen abzurücken und diese fallen zu lassen. Stattdessen ruft der BAS das Land Bayern auf, den Hochschulen festen Ressourcen und Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Internationalisierung vorantreiben können. Keinesfalls dürfe im Bereich der Beratung, Orientierung und Integration ausländischer Studierender gespart werden. Im Gegenteil, Internationalisierung müsse aus Sicht des BAS seitens des Landes als Daueraufgabe nachhaltig und ausreichend finanziell ausgestattet sein. Bayern müsse eine Internationalisierungsstrategie unter Beteiligung aller Betroffenen erarbeiten und mit allen Beteiligten im Hochschulbereich umsetzen. Dabei sollten die notwendigen Vorteile der Internationalisierung der Hochschulen in Gänze betrachtet werden.

Des Weiteren fordert der BAS den bayerischen Landtag auf, den Passus zu Studiengebühren gegen ausländische Studierende aus dem Gesetz zu streichen. Eine solche Regelung fördert nichts außer den Ressentiments rechter Politiker:innen.