Keine neuen Hürden für ausländische Studierende durch 3G

Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) fordert kostenfreie Corona-Tests für ausländische Studierende, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden.

Das kommende Wintersemester wird an den Hochschulen wieder überwiegend in Präsenz unter Durchsetzung der 3G-Regeln stattfinden. Der BAS begrüßt dies grundsätzlich bei Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygieneregelungen sowie der Vermeidung unbilliger Härten.

Viele ausländische Studierende, die ein Studium in Deutschland aufnehmen, haben sich in ihren Heimatländern impfen lassen. Teilweise sind die Impfstoffe in Deutschland jedoch nicht zugelassen. „Aus diesem Grund gelten ausländische Studierende, die mit solchen Impfstoffen geimpft wurden, als ungeimpft“, erläutert Fabian de Planque, Vorstandsmitglied des BAS. De Planque drückt seine Hoffnung aus, dass die STIKO zeitnah eine Empfehlung dazu abgeben kann, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen eine Impfung mit nicht-PEI-gelisteten Impfstoffen vorliegt und wie der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes erfolgen kann. „Sollte keine umgehende Empfehlung der STIKO ausgesprochen werden, bedeutet das“, so de Planque weiter, „dass ausländische Studierende regelmäßig negative Tests nachweisen müssen.“ Diese Tests werden gerade zu Beginn der Vorlesungszeit an den Hochschulen Mitte Oktober jedoch kostenpflichtig.

Der BAS warnt davor, dass die von den ausländischen Studierenden unverschuldete Situation zu weiteren Hürden für den Zugang zur Hochschule und den Lehrveranstaltungen führen würde. Es wäre den Studierenden, die eine Impfung nicht verweigern und meist nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, nicht zuzumuten, wöchentlich die Kosten für mehrere Tests zu tragen.

Der BAS fordert daher kostenfreie Corona-Tests für ausländische Studierende, die bereits mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind bzw. in ihrem Herkunftsland keinen Zugang zur Impfung hatten und auf eine Empfehlung der STIKO zum weiteren Vorgehen warten müssen. Dies muss gelten, bis sie ein medizinisch unbedenkliches Impfangebot erhalten haben und wahrnehmen konnten bzw. bis ihre erhaltenen Dosen als vollständiger Impfschutz anerkannt werden. Ebenfalls ausländische Studierende, die in ihren Ländern noch kein Impfangebot erhalten haben, sollen die Möglichkeit eines Impfangebotes erhalten. Bis zum vollständigen Impfschutz sollen die Corona-Tests für diese Studierenden kostenfrei sein.