Stellungnahme zum 5. Hochschulrechts-änderungsgesetz BW

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Fünftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Baden-Württemberg hat der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) Stellung genommen:

Der BAS begrüßt in seiner Stellungnahme den geplanten, erleichterten Hochschulzugang für ausländische Studierende, der die Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland als Grundlage für die Möglichkeit eines Hochschulzugangs annimmt. Dieser Schritt, der bereits in fünf weiteren Bundesländern gegangen wurde, wird als überfällig gesehen. Insbesondere geflüchtete Studieninteressierte, die sich nicht auf die Anforderungen des Hochschulzugangs in Deutschland geplant vorbereiten konnten/können, profitieren davon.

Das Gesetz darf jedoch keine bürokratischen Hürden und komplizierten Verfahren festlegen, die den richtigen Ansatz wieder zu Nichte machen. Der BAS würde es begrüßen, wenn durch die Beachtung der Note der zum Studium im Herkunftsland berechtigenden Hochschulzugangsberechtigung und deren Umrechnung, die Möglichkeit zum Probestudium auch in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen eröffnet würde.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abschaffung der Studiengebühren, die der BAS fordert. Ausländische Studierende meiden Baden-Württemberg wegen der Studiengebühren. Schon an vielen Stellen wurde auf die negativen Auswirkungen, die diese Studiengebühren für ausländische Studierende und auf die Zahl der internationalen Studierenden, die sich für ein Studium in Baden-Württemberg entschieden haben, verwiesen. Das Landeshochschulgebührengesetz muss entsprechend geändert werden. Die Hochschulen müssen mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.