Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert den Vorschlag des Landesrechnungshofs als politisch unverantwortlich.
Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg wünscht sich in seiner gestrigen Pressemitteilung Studiengebühren für bestimmte ausländische Studierende, sogenannte „Langzeitstudierende“ und Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen sowie die Streichung von Studienplätzen.
„Der Staat soll sich offensichtlich, geht es nach den Wünschen des Landesrechnungshofes, möglichst aus dem Hochschulbildungssektor herausziehen“, erläutert Pierre Vicky Sonkeng, Vorstandsmitglied des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS). „Enorm hohe Studiengebühren von 4000 Euro im Jahr, verstärktes Einwerben von Drittmitteln, Streichen von Studienplätzen – damit soll die Bildung an den Musikhochschulen privatisiert werden. Aber Freiheit von Forschung und Lehre gibt es nicht ‚umsonst‘ und ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht der Privatwirtschaft überlassen werden kann.“
„Der Landesrechnungshof sieht Hochschulbildung vorwiegend aus ökonomischer Sicht“ erläutert Johannes Glembek, Geschäftsführer des BAS. „Dabei wird er dem eigentlichen Anliegen von Bildung nicht gerecht. Für Personen, die sich mit Hochschulpolitik auskennen, wird schnell klar, dass der Landesrechnungshof hier politisch motiviert handelt. Die Pressemitteilung dient dazu, die Wiedereinführung von Studiengebühren vorzubereiten. Studierende, die die Regelstudienzeit überschreiten, werden als Langzeitstudierende bezeichnet. Das macht klar, dass es nicht um Fakten geht. Denn die sogenannte Regelstudienzeit ist eben keine durchschnittliche Studienzeit, sondern lediglich die Zeit, die eine Hochschule den Fortbestand eines bestimmten Studiengangs garantieren muss. Diese ist naturgemäß aus Kostengründen möglichst niedrig gehalten und hat mit der durchschnittlichen Studiendauer wenig zu tun. Gerade Studierende, die für ihren Unterhalt arbeiten gehen müssen, Studierende mit Kindern oder mit einer anderen Muttersprache brauchen häufig wesentlich länger. Entweder hat der Landesrechnungshof also keine Ahnung, oder er arbeitet wissentlich auf ein sozial selektives System hin. Erstaunlich ist, dass selbst der Rechnungshof darauf hinweist, das genau die Studierenden betroffen sein werden, die besonders gute Aufnahmeprüfungen machen und eine gute Vorbildung haben.“
Besonders schlimm sieht der Bundesverband ausländischer Studierender die sich abzeichnende Entwicklung, ausländische Studierende nur als Einnahmequelle und nicht als Vorteil für den Wissensstandort Deutschland zu sehen. Nach der Einführung von diskriminierenden Studiengebühren für Studierende von außerhalb der EU in Sachsen soll dieses Beispiel offenbar in anderen Bundesländern Beispiel machen. Allein die Diskussion darüber schade dem Wissensstandort, meint Maimouna Ouattara, Sozialreferentin des BAS: „Es werden weniger der schlauen und gut ausgebildeten Personen kommen, die in Deutschland angeblich gewünscht werden, denn diese können auch in andere Länder ausweichen.“ Der Anteil der weltweit im Ausland Studierenden, die nach Deutschland kamen, nahm laut der neuesten OECD Studie von 10% im Jahr 2005 auf nur noch 6% im Jahr 2011 ab.