Nachteile für ausländische Studierende aufgrund der Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 abmildern – besondere Interessen berücksichtigen

In einem Schreiben an die Innen- und Wissenschaftsminister*innen der Länder, sowie an Bundesbildungsministerin Karliczek und Bundesinnenminister Seehofer fordert der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) Maßnahmen zur Abmilderung der Maßnahmen der SARS-CoV-2 Bekämpfung für ausländische Studierende zu ergreifen.

Hiebei bitten der BAS eindringlich, die besondere Situation der ausländischen Studierenden zu berücksichtigen. Viele ausländische Studierende sind teilweise doppelt betroffen durch ihre eigene Situation hier in Deutschland und teilweise durch die Situation ihrer Eltern und Verwandten in den Heimatländern, die u.U. noch bedrückender ist. Vor allem die Studierenden aus besonders betroffenen Regionen und Ländern, wie z.B. China, dem Iran oder Italien sind hier stark betroffen.

Wichtig für den BAS sind auch bundeseinhetliche Regelungen, vor allem bei den ausländerrechtlichen Regeleungen. Es kann nicht sein, dass ausländische Studierende in einem Bundesland schlechter gestellt sind als in einem anderen.

1)    Einrichtung eines Notfallfonds für unverschuldet in Not geratene ausländische Studierende

Durch die derzeitige Situation fallen viele Studierendenjobs oder Aushilfsstellen weg, mit denen sich ausländische Studierende ihr Studium finanziert haben. Auch die Familien der ausländischen Studierenden sind durch die derzeitige Situation in den Heimatländern betroffen, Einkommensquellen gehen verloren. Hier sollte für unverschuldet in Not Geratene eine Unterstützung für die unvorhergesehene Verlängerung des Aufenthalts bzw. Wegbruch der Finanzierung stattfinden. Der Notfallfonds sollte von den Studierendenschaften zur unbürokratischen Weitergabe an Bedürftige verwaltet werden.

2)    Zugang zu BAföG ermöglichen | Großzügige Regelungen bei öffentlichen Stipendien

Grundsätzlich halten wir eine schnelle Öffnung des BAföGs für ausländische Studierende von entscheidender Bedeutung für die (präventive) Verhinderung von Notlagen.
Stipendien aus öffentlichen Mitteln, seien es Bundes-, Landes- oder EU-Mittel, sollten unbürokratisch verlängert werden können unabhängig davon, durch welche Organisation diese vergeben werden. Wir begrüßen hier ausdrücklich die Ankündigungen des DAAD. Die Verlängerung, Weiterzahlung oder zeitweise Aussetzung und spätere Wiederaufnahme von Stipendien aus öffentlichen Mitteln sollte unbürokratisch ermöglicht und durch die Stipendiengeber durchgeführt werden.

3)    Aussetzung des sog. „Finanzierungsnachweises“ gegenüber der Ausländerbehörde

Eine Bestrafung betroffener Studierender, deren Finanzierung nicht mehr nachgewiesen werden kann, weil sich ihr Studium verlängert oder sich ihre persönliche finanzielle Situation überraschend ändert, ist unbedingt zu vermeiden (z.B. durch Arbeitslosigkeit, insbesondere im Bereich Gastronomie, verkürzte Arbeitszeit oder wirtschaftliche Notlage der Eltern infolge der Pandemie). Der Finanzierungsnachweis muss ausgesetzt werden, jegliche Bestrafungen der Studierenden über das Aufenthaltsrecht müssen verhindert werden. Hierzu ist eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden.
Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis sind schnell und unbürokratisch zu erteilen.

4)    Nichtanrechnung eingeschränkter oder ausgefallener Semester auf die Aufenthaltsdauer im Aufenthaltsrecht

Derzeit fallen Vorbereitungskurse und Sprachkurse an den Hochschulen aus, die zur Vorbereitung ausländischer Studierender auf das Studium dienen. Auch andere Veranstaltungen fallen aus und werden teilweise nur in einem Jahreszyklus wieder angeboten. Prüfungsformate, die nicht bekannt sind, vermindern u.U. Bestehenschancen. Prüfungstermine werden in die Zukunft verschoben. Ohne die Situation im kommenden Semester vorherzusehen, verzögert sich allein deshalb das Studium ausländischer Studierender. Dies darf seitens der Ausländerbehörden nicht auf die Aufenthaltshöchstdauer angerechnet werden.

5)    Ermöglichung der Verlängerung des Aufenthaltes für Studierende, die ihr Studium abgeschlossen haben, aber in Risikogebiete zurückkehren müssten

Studierende, die ihr Studium abgeschlossen haben und deren Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums erlöscht, die aber in Risikogebiete oder gefährdete Gebiete zurückkehren müssten, soll unbürokratisch die Verlängerung des Aufenthaltes in Deutschland ermöglicht werden. Hier soll ohne weitere Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche ausgestellt werden.

Zusätzlich ist es in dieser Zeit notwendig, dass die Ausländerbehörden einheitlich bezüglich der ausländischen Studierenden agieren und bestenfalls alle Fragen rund um den Aufenthaltsstatus unbürokratisch zu Gunsten der Studierenden lösen. Rechte internationaler Studierender in Deutschland in Notlage zu gewährleisten, zeigt nachdrücklich das Engagement der deutschen Regierung für die Internationalisierung der Bildung und Forschung.

6)    Verschiebung der Prüfungstermine und Verlängerung der Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten

Hochschulprüfungen, teilweise auch Abschlussprüfungen, sollen bis auf weiteres verschoben werden. Hier muss eine Regelung gefunden werden, die keine Nachteile für die Prüflinge, insbesondere die ausländischen Studierenden garantiert. So kann es nicht sein, dass ausländischen Studierenden wegen der Verschiebung (finanzielle) Nachteile entstehen.

Ausländischen Studierenden, die aufgrund der Verschiebung von Prüfungen gezwungen sind, sich noch ein weiteres Semester zu immatrikulieren, muss die Möglichkeit gegeben werden, Prüfungen früher nachzuholen. Alternativ sind die finanziellen Nachteile auszugleichen. Ausländische Studierende sind besonders von solchen Regelungen betroffen, da diese ggf. Studiengebühren für ein weiteres Semester zahlen und die Finanzierung gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen müssen. Insbesondere bei Abschlussprüfungen müssen unbillige Härten für ausländische Studierende durch vorgezogene oder zusätzliche Prüfungstermine verhindert werden.
Härten sind durch den Notfonds für ausländische Studierende auszugleichen.

7)    Verschiebung von Fristen für einzureichende Unterlagen zur Immatrikulation

Derzeit werden Termine für DSH-/TestDaF- oder TestAS-Prüfungen und ganze vorbereitende Sprachkurse verschoben bzw. fallen aus. Dies erschwert die Bewerbung und Immatrikulation ausländischer Studierender erheblich. Wegen der Verschiebung der Tests und Prüfungen können voraussichtlich Bewerbungsfristen nicht eingehalten oder Vorteile aus diesen Prüfungen nicht angerechnet werden.

Viele Studierende im Ausland können Unterlagen, Zeugnisse oder Nachweise wegen geschlossener Hochschulen oder beispielsweise der Absage zentraler Tests (TestDaF oder TestAS) nicht rechtzeitig einreichen. Auch die Aussetzung der APS-Prüfung in China macht Bewerbungen unmöglich.

Die aktuelle Situation darf nicht zum Nachteil der ausländischen Studienbewerber*innen gereichen. Bewerbungstermine müssen verschoben werden. Ausländische Studierende müssen Unterlagen nachreichen dürfen. Der APS-Nachweis darf bis auf weiteres nicht als Zulassungsvoraussetzung verlangt werden.

Wir bitten Sie nachdrücklich, die Situation der ausländischen Studierenden in Ihre Überlegungen einzubeziehen und mit geeigneten Maßnahmen wie vorgeschlagen den Druck der ausländischen Studierenden in dieser für sie doppelt belastenden Lage zu nehmen.

Zudem appellieren wir an Sie, jegliche Form rassistischer Anfeindungen und Angriffe sowie pauschale Gruppenzuschreibungen in Bezug auf Krankheiten klar und energisch zu verurteilen und dieser besorgniserregenden Entwicklung mit Vehemenz entgegen¬zuwirken.