Ein herber Schlag für internationale Studierende

Staatsgerichtshof bestärkt Ungleichbehandlung durch Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen in Baden-Württemberg

Mit seinem Urteil vom 10. Oktober (1VB29-18) hat der Staatsgerichtshof Baden-Württembergs in Stuttgart die Landesverfassungsbeschwerde eines betroffenen, der durch das Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS) unterstützt wurde, abgewiesen.

“Für uns ist diese Entscheidung mehr als enttäuschend. Es macht uns traurig, dass wir für die vielen Betroffenen, die durch die Gebühr in eine finanzielle Schieflage geraten sind, keine Verbesserung bewirken konnten.“ erklärt Sergej Haar, Vorstand des Bundesverbands ausländischer Studierender. 

Insbesondere durch die Pandemie, Krieg und Energiekrise entstehen hier massive soziale Härten. Eine Argumentation, die durch verschiedenen Inlandsbezug differenziert, und hierdurch Ungleichbehandlungen rechtfertigen kann, möchten wir nicht teilen.

„Das Urteil ist für uns als Bündnis, aber letztlich vor allem für die Betroffenen ein herber Schlag. Wir möchten dennoch mit aller Deutlichkeit betonen, dass unser Engagement gegen die diskriminierenden Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen hier nicht endet!”, ergänzt Phillip Stöcks, Koordinator des Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren.

Das Bündnis wir in der kommenden Zeit weitere Schritte erörtern. In den nächsten Wochen werden wir ein juristischen Kommentar zu dem Urteil veröffentlichen und damit das Thema fachlich kritisch beleuchten.