Einreisebestimmungen behindern im Zusammenspiel mit Sanktionen den Studienstart syrischer Studierender
Nach den gerade erfolgenden Zulassungen der Hochschulen zum Studium wird ein Problem akut. Syrische Studierende haben große Schwierigkeiten, ein Visum zu erhalten. „Uns erreichen täglich zahlreiche Anfragen von syrischen Studierenden, die Probleme haben, ein Visum zu bekommen“, so Johannes Glembek, Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS). Für die Einreise von Studierenden aus Drittstaaten müssen diese nachweisen, dass Sie ihr Studium und den Lebensunterhalt finanzieren können. Dies geschieht meist und am einfachsten durch die Einrichtung eines Sperrkontos. Dies wird durch die Studierenden bei einer deutschen Bank gemacht, bei der ein bestimmter Geldbetrag eingezahlt wird. Durch Sanktionen gegen Syrien weigern sich aber nun praktisch alle Banken, syrischen Staatsangehörigen Konten einzurichten, wohl aus Angst, Geschäfte mit Terroristen zu machen oder Kriegshandlungen zu finanzieren.
„Diese Angst ist absurd“, weiß Glembek. „Von Sperrkonten wird monatlich ein Betrag etwa in Höhe des BAföG-Höchstsatzes an die Studierenden ausgezahlt. Hier werden keine großen Summen bewegt“.
Auf der Strecke bleiben die Studierenden aus Syrien, aber auch Studierende aus dem Iran oder Nordkorea sind tendenziell betroffen.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, diese praktisch nicht umsetzbare Regel des Finanzierungsnachweises für ein Visum oder den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis mindestens auszusetzen“, erläutert Glembek. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass während europäische Partner wie Schweden gleich einen dauerhaften Aufenthalt samt Familiennachzug für alle syrischen Staatsangehörigen ermöglichen, Deutschland hier in der Praxis riesige Barrieren errichtet, um syrische Studierende an der Einreise zu hindern. Angesichts der humanitären Notlage muss Deutschland Flexibilität beweisen. Zumal Studierende einen anderen Status haben als Asylsuchende oder Kontingentflüchtlinge und bei vorhandenem Einkommen grundsätzlich nicht auf Sozialleistungen zurückgreifen können.“
Die Zeit drängt, da die Studierenden ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis mit Ende der Einschreibefristen an den Hochschulen ihren Studienplatz verlieren.