Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert diskriminierende Methoden und Debattenbeiträge rund um das Vorgehen der Polizei in Köln
Die Debatte um rassistische Äußerungen und Vorgehensweisen gegenüber ausländischen Mitbürgern und wird vom Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) mit Sorge betrachtet. „Rassistische Kontrollen, Filtern oder Profiling mittels Aussehen, Herkunft- oder Nationalität ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, so Younouss Wadjinny, Referent für Antidiskriminierung des BAS. „Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass Menschen ungeachtet Ihrer Äußerlichkeiten oder Herkunft gleich würdig behandelt werden. Das gilt nicht nur für Diskotüren, sondern erst recht, wenn der Staat als Akteur auftritt“, so Wadjinny. „Mit Profiling nach Nationalität und Aussehen werden Vorurteile verstärkt: in der Polizei, bei Außenstehenden aber auch bei den Betroffenen, die aufgrund ihres Äußeren diskriminiert werden.“ Betroffene würden ein Gefühl der Ungleichheit erfahren, der Staat nicht mehr als Schützer von Minderheiten, sondern als ungerecht und unrechtmäßig wahrgenommen, was dem Ansehen staatlicher Strukturen insgesamt schade und das Miteinander in der Gesellschaft schwäche. Viele ausländische Studierende, aber auch Promovierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, berichtet Wadjinny, litten unter den Vorurteilen, die sie nun erfahren müssen.
„Gerade die öffentliche Debatte besorgt uns sehr“, ergänzt Jan Rick, Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, „denn es scheint, als befürworteten große Teile der Bevölkerung auch dann diskriminierende staatliche Maßnahmen, wenn diese gegen das Grundgesetz verstoßen.“ Es dürfe aber nicht sein, dass der Staat die Rechtsstaatlichkeit aufgäbe. Polizeiarbeit müsse so organisiert werden, dass sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Alkoholisierten und Unruhestiftern gewährleistet sei, aber Menschen trotzdem nicht nach Herkunft oder Äußerem ausgesucht würden. „Es ist lobenswert, wenn die Polizei es schafft, alkoholisierte Unruhestifter und Straftäter zu kontrollieren und gegebenenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Die Bevölkerung muss geschützt werden und es ist erfreulich, dass die Polizei dieses Jahr die Lage in Köln im Griff hatte. Es ist auch legitim, dann festzustellen, welche Herkunft oder Hintergründe auffällige Gruppen haben. Im Vorfeld aber Gleichsetzungen von Menschen bestimmter Herkunft mit Straftäterinnen und Straftätern vorzunehmen, ist ein entscheidender Unterschied, den wir ausdrücklich kritisieren und ablehnen“, so Rick. „Wir hoffen, dass die Debatte darüber die rechtsstaatlichen Instrumente und das Handeln der Behörden schärft, stärkt und zukünftig gesellschaftlich wie auch behördenintern weniger mit diskriminierenden Vorurteilen gearbeitet wird. Populistische Ausfälle mit dem absichtlichen Benutzen von Begriffen, die Nordafrikaner pauschal mit Straftätern gleichsetzen, sind aber kein Debattenbeitrag, sondern richten Schaden an, weil vorurteilsbeladenes Handeln im Alltag zusehends akzeptiert wird.“