Ukrainische Studierende im Regen stehen gelassen


Beschluss der Ministerprüsidentenkonferenz entzieht ukrainischen Studierenden die Finanzierungsgrundlage. Der Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert die Entscheidung als Schnellschuss.

Bekommen Geflüchtete aus der Ukraine bisher Leistungen nach dem Asylbewerber:innenleistungsgesetz, soll sich dies nach Vereinbarung von Bund und Ländern ändern. Ukrainische Flüchtlinge sollen ab Juni Grundsicherung nach SGB II bekommen.

Mit diesem Beschluss verschärft sich die Situation Geflüchteter aus der Ukraine in finanzieller Hinsicht stark. Können ukrainische Studierende Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, wenn sie studieren und somit ihren Lebensunterhalt sichern, so ist dies bei einer Finanzierung über Grundsicherung nach SGB II nicht der Fall. Ein Studium steht dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II entgegen, da Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Mit der Schaffung des Zugangs zu BAföG-Leistungen für ukrainische Geflüchtete, die über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG verfügen, könnte die Politik an dieser Stelle rasch und effektiv Abhilfe schaffen. Nun führt der Beschluss der Ministerpräsident:innenkonferenz jedoch faktisch dazu, dass Studierenden aus der Ukraine die Finanzierungsgrundlage entzogen wird.

Der BAS fordert, diese Situation umgehend zu entschäfen, indem Studierenden aus der Ukraine der sofortige Zugang zum BAföG ermöglicht wird. „Es ist ein Unding, dass Geflüchteten aus der Ukraine mit Studienabsicht derart der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Dieses Problem ist auch bereits aus der letzten Jahren bekannt und hätte vermieden werden können“, so Fabian de Planque, Finanzreferent des BAS.

Bundestag und Bundesregierung sind nun aufgefordert, einzelne Ankündigungen aus den Regierungsfraktionen umzusetzen und das BAföG auch kurzfristig zu ändern, um ein Studium für ukrainische Studierende finanziell zu ermöglichen.