Selbstbedienungsmentalität und Abzocke durch uni-assist bei Handel mit öffentlichen Gütern
Am 28. März lädt „uni-assist e.V.“ zu seiner Mitgliederversammlung ein. Auf der Tagesordnung stehen Anträge, die Gebühren kräftig zu erhöhen. So sollen die Erstbewerbungsgebühren für Studierende aus der EU von 43 auf 75, die von Studierenden von außerhalb der EU von 68 auf 75 Euro steigen.
„Die Bestrebungen, die Gebühren um solche Dimensionen zu erhöhen, sind fatal“, so Peixin Xian, Sprecherin des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS). „Ursprünglich sollten die Gebühren von uni assist die Kosten decken, die bei der Prüfung der Dokumente entstehen, doch davon hat sich der Verein verabschiedet. Trotz jährlichen Gewinnen im sechsstelligen Bereich werden die Gebühren weiter erhöht! Besonders ärgert es uns, wie in den gesamten Anträgen argumentiert wird: da, wo deutsche Studierende in größerem Umfang betroffen sind, wird vor Gebührenerhöhung nahezu zurückgeschreckt, weil Widerstand befürchtet wird – da dieser bei ausländischen Studierenden kaum da ist, wird hier hingegen kräftig zugelangt. Die Studierenden, die sich aufgrund der Zulassungsordnungen der Mitgliedshochschulen nur über diesen Verein auf einen Studienplatz bewerben können, werden so gezwungen, die Kosten zu bezahlen, wollen Sie an diesen Hochschulen studieren. Der Verein hat ein faktisches Monopol auf die Studienplatzvergabe. Studienplätze sind aber ein öffentliches Gut – der Verein betreibt damit nun offensichtlich ein Geschäft. Wir fordern die Politik auf, diese Praxis umgehend abzustellen! Wenn öffentliche Aufgaben privatisiert werden, dann muss der Rahmen ganz scharf gezogen sein und auch kontrolliert werden. uni-assist als privatrechtlicher Verein entzieht sich aber der Kontrolle der akademische Selbstverwaltung und die Vertretung der Studierenden wird ausgehebelt.“
„Dass der Verein scheinbar schon lange rechtswidrig vorgeht, scheint kein Mitglied zu stören“, so Pierre Vicky Sonkeng, Vizesprecher des BAS. Sonkeng bezieht sich damit auf ein Rechtsgutachten, das schon in der Gründungsphase des Vereins darauf hinwies, dass eine etwaige Entgeltpflicht von der Herkunft des Zeugnisses abhängen müsse, nicht von der Staatsangehörigkeit. uni-assist zieht jedoch laut eigenen Angaben Gebühren nur nach der Staatsangehörigkeit ein, nicht nach Herkunft von Zeugnissen.
Der BAS, so seine Sprecherin Xian, lehne eine zentrale Prüfstelle nicht ab, im Gegenteil: „Eine zentrale und für alle Hochschulen zuständige Prüfstelle ist eine sehr sinnvolle Einrichtung, da Unterlagen nur einmalig eingereicht werden müssen. Es kann jedoch nicht sein, dass sich eine solche Einrichtung zu Ungunsten der ausländischen Studierenden ‚verselbstständigt‘. Es stellt sich die Frage, warum wird die Aufgabe der Zulassung von ausländischen Studierenden nicht an die Stiftung für Hochschulzugang vergeben wird, die zukünftig die Platzvergabe in allen zulassungsbeschränkten Fächern koordiniert. Damit könnte den Studierenden eine Bewerbungsinstitution erspart werden.“
Mitglieder des Vereins uni-assist sind aktuell 141 Hochschulen, die die Prüfung von Dokumenten ausländischer Studierender dem Verein überlassen, um damit Kosten einzusparen, aber auch der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) sowie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Studierendeninteressen sind in dem Verein nicht repräsentiert.