Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) fürchtet zunehmende rassistische Diskriminierung bei Polizeikontrollen und die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. #Überwachungsstaat
Den geplanten Änderungen der Polizeigesetze in Niedersachsen, NRW und Bayern sieht der Bundesverband ausländischer Studierender mit großer Sorge entgegen. Als beunruhigend sieht der BAS die geplanten Änderungen vor allem, weil die Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet und die Eingriffsschwelle massiv gesenkt werde. Es sei allerdings auch festzustellen, dass schon die bestehenden Polizeigesetze Grundrechte zu weit einschränkten und Minderheiten nicht effektiv schützten.
In NRW sollen verdachtsunabhängige Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, so genannte „strategische Fahndungen“, legalisiert werden. „Der Praxis des ‚Racial Profiling‘ wird damit Vorschub geleistet. Die Politik hat es bislang versäumt, rechtswidrige Praktiken bei der Personenkontrolle wirksam mit Gesetzen zu unterbinden. Stattdessen wird dem in den Ländern nun Tür und Tor eröffnet, diese bislang rechtswidrige, diskriminierende Praxis weiterhin, aber legal auszuüben“, kritisiert Fabian de Planque, Vorstandsmitglied des BAS.
In ähnlichem Kontext wird auch immer wieder der umstrittene Abschnitt des Bundespolizeigesetzes (§ 22 Abs. 1a BPolG) gesehen, der Passkontrollen durch die Bundespolizei regelt. Maimouna Ouattara, Sprecherin des BAS, hierzu: „Ich kenne nahezu keine ausländischen Studierenden, die nicht schon mehrmals ohne erkennbaren Grund in eine Polizeikontrolle geraten sind. Im Gegensatz dazu berichten deutsche Studierende höchst selten von solchen Erlebnissen. Das entlarvt solche Kontrollen als skandalöse Schikanen.“ Der BAS fordert Gesetze, die die Praktik des ‚Racial Profiling‘ effektiv unterbinden sowie antirassistische Schulungen für Polizeibeamtinnen und -beamten.
Alle Gesetzesnovellen haben eines gemeinsam: Die Zeichen stehen auf Ausbau der vorbeugenden Maßnahmen zulasten von Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gesellschaft. Sollten die Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, hat die Polizei dann auf Grundlage der „drohenden Gefahr“ weitreichende Kompetenzen noch bevor ein Verdacht ausgesprochen wurde. Der BAS sieht darin auch einen Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. „Viele Studierende betätigen sich politisch. Hier sind ausländische Studierende schon heute zu größerer Vorsicht gezwungen. Wenn z.B. auf Demonstrationen Kollektivstrafen verhängt werden, hat das bei Ausländer*innen individuell oft sehr verheerende Auswirkungen bis hin zum Verlust des Aufenthaltstitels – ohne dass die Studierenden etwas falsch gemacht haben! Wie soll so eine Integration stattfinden, wie sollen Ausländer*innen sich so in die Gesellschaft einbringen? Solche Hürden gilt es nicht aus-, sondern abzubauen! Dass die Polizei auf Grundlage einer wie auch immer gearteten ‚drohenden Gefahr‘ in demokratische politische Beteiligung eingreifen oder diese gar unterbinden kann, ist nicht hinnehmbar“, empört sich de Planque.
In Bayern ist unter anderem geplant, der Polizei die Gesichtserkennung auf Demonstrationen zu ermöglichen. „Gesichtserkennung stellt die Demonstrierenden unter Generalverdacht. Die Unschuldsvermutung, Kern eines jeden Rechtsstaats, steht vor der Abschaffung. Das wird dazu führen, dass insbesondere ausländische Studierende, die sich einen Konflikt mit der Polizei nicht erlauben wollen und können, von ihren politischen Mitwirkungsmöglichkeiten abgeschreckt werden“, kritisiert Ouattara. Des Weiteren soll nach den Plänen die Auswertung der DNA-Analyse auf phänotypische Merkmale ausgeweitet werden. Die statistische Unsicherheit dieser Tests ist allerdings sehr hoch. Der BAS sieht hierin eine weitere rechtswidrige Maßnahme, die rassistische Diskriminierung durch die Polizei befördert.