Der Bundesverband ausländischer Studierender fordert die potenziellen Koalitionspartnerinnen und die neue Landesregierung Baden-Württemberg auf, die Studien- und Lebensbedingungen für ausländische Studierende in Baden-Württemberg nachhaltig zu verbessern.
Der BAS hofft auf einen Politikwechsel zugunsten ausländischer Studierender in Baden-Württemberg. Dabei hat er konkret folgende Forderungen an die potentiellen Koalitionspartner und die neue Landesregierung.
Als erste Maßnahme müssen die Studiengebühren für ausländische Studierende umgehend abgeschafft werden. Die Einführung der Gebühren für Studierende aus Drittstaaten zum Wintersemester 2017/18 führte dazu, dass die Zahl ausländischer Studierender in Baden-Württemberg zwischen den Wintersemestern 2018/19 und 2023/24 um 3 % sank, während sie bundesweit um 26 % anstieg. Diese Entwicklung veranlasste unter anderem den Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK), die Landesregierung zur Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende aufzufordern. „Die aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln belegt klar: Internationale Studierende sind nicht nur ein kultureller Gewinn, sondern leisten vor allem auch einen erheblichen ökonomischen Beitrag“, betont Christian O. Erbe, Präsident der für hochschulpolitische Themen federführenden IHK Reutlingen.
Die Hochschulen benötigen dauerhaft ausreichende Mittel für die Orientierung, Betreuung und Integration ausländischer Studierender. Es ist nicht akzeptabel, dass diese zentralen Aufgaben häufig über befristete Projektstellen organisiert werden. Ebenso ist eine frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich. Dafür müssen insbesondere ausreichende Mittel für (Fach-)Sprachkurse bereitgestellt werden. Der Erwerb der deutschen Sprache durch ausländische Studierende und Doktorandinnen muss gezielt gestärkt werden, da Sprachkompetenz ein zentraler Integrationsfaktor ist.
Im Landeshochschulgesetz soll verbindlich festgeschrieben werden, dass jede Hochschule eine:n Beauftragte:n bzw. Ombudsmenschen für ausländische Studierende benennt, derdie als zentrale Anlaufstelle bei Problemen und Konflikten fungiert – insbesondere bei rassistischer Diskriminierung.
Der BAS fordert die potenziellen Koalitionspartnerinnen auf, einen landesweiten Notfonds für unverschuldet in finanzielle Not geratene ausländische Studierende einzurichten und angemessen auszustatten. Die Beispiele Syrien, Ukraine oder Iran zeigen, wie schnell internationale Studierende in Situationen geraten können, in denen familiäre Unterstützung plötzlich wegfällt. Ohne diese Möglichkeit müssen betroffene Studierende ihr Studium in Notlagen abbrechen und ggf. sogar Asylanträge stellen, ohne das Studium fortführen zu können – ein Verlust für sie wie auch für die Gesellschaft.
Die Studienaufnahme für geflüchtete Studierende muss strukturell erleichtert werden. Regelungen sind an ihre besondere Situation anzupassen, insbesondere wenn keine oder nur indirekte Nachweise über Studium oder Hochschul- bzw. Masterzugangsberechtigung vorliegen. Ein schneller Zugang zum Studium sowie die Möglichkeit zu dessen erfolgreichem Abschluss und Übergang in den Arbeitsmarkt müssen sichergestellt werden, auch wenn die Fluchtursachen wegfallen.
Das Land muss ausreichend Wohnraum schaffen und dabei gezielt in den Ausbau von Wohnraumkapazitäten für Studierende und Auszubildende investieren.
Ausländische Studierende sind bei der Wohnungssuche häufig benachteiligt und diskriminiert und haben auf dem freien Wohnungsmarkt deutlich geringere Chancen, geeigneten Wohnraum zu finden.
Baden-Württemberg wird aufgefordert, im Bundesrat eine Initiative für ein „BAföG für Alle“ einzubringen, die auch den Zugang zu BAföG für ausländische Studierende umfasst.
Die Koalitionsparteien werden aufgefordert, im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten die ausländerrechtlichen Bedingungen für ausländische Studierende zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass Ermessensspielräume konsequent zugunsten der Studierenden und Doktorand*innen genutzt werden. In Zweifelsfällen sollte stets im Interesse der Studierenden und Promovierenden entschieden werden. Die Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zum Ausländerrecht (VwV-AuslR-IM) sollten hierfür einen klaren Handlungsrahmen für die Ausländerbehörden schaffen. Ziel muss es sein, die Verwaltungspraxis landesweit im Sinne von Best Practice auf ein wissenschafts- und standortfreundlicheres Niveau zu heben.