Als sechstes Bundesland ermöglicht Baden-Württemberg durch die beschlossenen Änderungen des Landeshochschulgesetzes den erleichterten Hochschulzugang für ausländische Studierende. Für ausländische Studierende besteht jetzt die Möglichkeit, dass Hochschulen einen erleichterten Zugang durch eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zum Studium ermöglichen.
Hochschulen können zum einen Zugangsprüfungen für Studieninteressierte mit einer ausländischen Vorbildung vorsehen. Das Bestehen dieser Zugangsprüfung berechtigt zu einem Studium im gewählten Studiengang oder in fachlich verwandten Studiengängen. Zusätzlich zu dieser hochschulindividuelle Zugangsprüfung können sprachliche Kompetenzen und/oder die Teilnahme an vorbereitenden Studien auferlegt werden. Als zweite Zugangsmöglichkeit können die #Hochschulen ein bestandenes Probestudium von zwei bis vier Semestern in zulassungsfreien Studiengängen anbieten. Im Falle eines Probestudiums entscheidet die Hochschule darüber, welche Leistungen erforderlich sind, um das Studium im Anschluss an das Probestudium fortsetzen zu können.
Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) begrüßt die Schaffung eines erleichterten Hochschulzugangs für ausländische Studierende, wenn sie eine Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland haben. Dieser Schritt, der bereits in fünf weiteren Bundesländern gegangen wurde, ist längst überfällig, um die Attraktivität für ein Studium in Deutschland zu steigern. Insbesondere geflüchtete Studieninteressierte, die sich nicht auf die Anforderungen des Hochschulzugangs in Deutschland bewusst vorbereiten konnten, können davon profitieren.
Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg muss jetzt für beide Möglichkeiten eine Rechtsverordnung erlassen, um weitere Einzelheiten zu regeln.
Mit der an einer Hochschule des Landes Baden-Württemberg abgelegten #Zugangsprüfung ist der Zugang an alle Hochschulen des Landes zu ermöglichen. Ebenfalls ist ein Wechsel der Hochschule im Falle eines Probestudium zu ermöglichen. Der BAS würde es begrüßen, wenn die Hochschulen ein gemeinsames Zugangsprüfungsangebot schaffen würden. Hochschulen, die von den Möglichkeiten des erleichterten Zugangs Gebrauch machen, müssen mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies betrifft sowohl die Ausstattung zur Durchführung der Zugangsprüfung, als auch eines Probestudiums. In beiden Fällen sollte den Hochschulen die finanzielle Möglichkeit gegeben werden, begleitende Maßnahmen zur Integration ins (Fach-) Studium sowie zur Festigung der studienbezogenen sprachlichen Kompetenzen anzubieten.
Land und Hochschulen sollen die neue Möglichkeit nutzen, um ausländische Studierende bei Ausnutzung eines weiten Ermessen zum Studium zuzulassen und während des Studium Aufbauveranstaltungen anzubieten. Die Regelungen sollten landesweit einheitlich sein und Prüfungen an einer Hochschule sollen auch zum Zugang an anderen Hochschulen berechtigen.