Eckpunkte für Einwanderungsgesetz: Bleibemöglichkeit für asylsuchende Studierende notwendig

Laut Presseberichten diskutieren die Parteien der Bundesregierung über das anstehende Einwanderungsgesetz, ob gut integrierte Asylbewerber*innen, deren Antrag abgelehnt wurde, einen Verbleib in Deutschland ermöglicht werden sollte.

„Wir brauchen eine Bleibemöglichkeit für Asylsuchende im Studium“, fordert Maimouna Ouattara, Sprecherin des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS) im Namen der Interessensvertretung. „Asylsuchende Studierende bereiten sich intensiv auf ein Studium vor, beschäftigen sich mit der Gesellschaft, lernen intensiv Deutsch und sehen ihren Lebensmittelpunkt in der Regel in Deutschland. Sie aus aufenthaltsrechtlichen Gründen aus dem Studium zu reißen, gerade wo ausländische Studierende für die Verbesserung der wissenschaftlichen Netzwerke, der Verbesserung der Qualität deutscher Hochschulen und für wirtschaftliche Belange deutscher Firmen im In- und Ausland massiv angeworben werden, sei nicht sinnvoll.

„Ein Studium ist eine hervorragende Integrationsmöglichkeit, die nachweislich funktioniert. Ausländer*innen, die in Deutschland studieren oder studiert haben, haben gute Landeskenntnisse und mögen Land und Leute“, so Ouattara. Diese Menschen aus dem Studium zu reißen, wäre nicht nur ein harter Schlag für die Betroffenen, denn sie haben in der Regel keine Möglichkeit, auszureisen und ein Visum zu beantragen, für das sie die finanzielle Sicherung ihres Lebensunterhalts während des Studiums nachweisen müssen. Es konterkariere auch die Bemühungen der Hochschulen und Studierendenschaften, die sich um den Studienerfolg der Zielgruppe häufig mit großem Erfolg und Engagement kümmern. Es war schon ein massives Versäumnis der Politik, dass die „3+2-Regelung” für die Ausbildung nicht auch analog für Studierende eingeführt wurde.

„Das Studium ausländischer Studierender lohnt sich neben den wichtigen Bildungsaspekten auch finanziell für die öffentliche Hand, da die Studierenden nach dem Studium Steuern und Sozialabgaben zahlen – viel mehr, als das Studium kostete. Sie haben aber auch eine Verbundenheit mit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort aufgebaut. Selbst diejenigen, die wieder ausreisen, bleiben meist in ihren Netzwerken mit Deutschland wissenschaftlich oder wirtschaftlich in Kontakt“ so Jan Rick, Pressesprecher des BAS mit Blick auf die einschlägigen Studien. Die Perspektive des Verbleibs erhöht die Sicherheit für die Studierenden, so dass sie sich besser auf das Studium konzentrieren können und eine höhere Motivation zur Integration in die deutsche Gesellschaft bestünde. „Es ist daher wichtig, dass in dem neuen Gesetz auch abgelehnten asylsuchenden Studierenden, die ihren Lebensunterhalt erst nach dem Studium selbst sichern können, eine Verbleibmöglichkeit in Deutschland ermöglicht wird. Wir freuen uns, wenn diese Aspekte im neuen Gesetz Eingang finden.“ Eine Schlechterstellung des Studiums gegenüber Ausbildung und Beruf führe ansonsten dazu, dass Betroffene sich im Zweifel gegen ein Studium entschieden und langfristig schlechter qualifiziert in Deutschland blieben als dies von ihren Kompetenzen her notwendig wäre. „Wenn eine Ingenieursstudentin sich trotz guter Studienleistungen aufgrund aufenthaltsrechtlicher Regelungen für die Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin entscheidet, entsteht eine Lose-Lose-Situation. Sie bleibt persönlich unter ihren Möglichkeiten, aber auch die Aufnahmegesellschaft verliert eine künftige hoch qualifizierte Arbeitnehmerin, die zum wirtschaftlichen Wohlergehen viel stärker beitragen könnte“, veranschaulicht Rick. Ausbildung und Studium müssen gleichgestellt werden, so dass die Kompetenzen und Interessen der Betroffenen einerseits und die Interessen der Aufnahmegesellschaft anderseits berücksichtigt werden.