Europa stärkt Rechte ausländischer Studierender

Willkürliche Visavergabe durch deutsche Botschaften ist unrechtmäßig

Mit seinem heutigen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass Länder keine zusätzlichen Bedingungen über die EU-Richtlinie [1] zur Zulassung ausländischer Studierender hinaus fordern dürfen.

Pierre Vicky Sonkeng, Sprecher des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS), begrüßt das Urteil nachdrücklich: „In zu vielen Fällen lehnen deutsche Auslandsvertretungen die Visavergabe an zugelassene Studierende und Studieninteressierte aus nicht nachvollziehbaren Gründen ab.“ Der EuGH stellt nun klar, dass nationale Einschränkungen dieser Richtlinie unzulässig sind. Das Ziel der Richtlinie von 2004 ist es, dass ganz Europa weltweit Maßstäbe im Bereich Studium und beruflicher Bildung setzen soll. Dazu soll der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Studienzwecken gefördert werden, wozu auch die Anpassungen von innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Einreise- und Aufenthaltsrechten gehören.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, das Urteil und dessen Sinn nun schnellstmöglich umzusetzen, nachdem bereits zehn Jahre vergangen sind“, so Johannes Glembek, Geschäftsführer des Bundesverbands.

Anlass des Urteils war die Klage eines tunesischen Studierenden, der trotz erfolgreicher Bewerbungen an Hochschulen wiederholt von der deutschen Botschaft kein Visum bekam, weil ihm mangelnde Studierwilligkeit unterstellt wurde.


[1] Richtlinie 2004/114/EG des Rates